Diese Website verwendet Cookies. Durch Klicken auf „Akzeptieren“ stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern. Datenschutz.

Öffentliche Auftragsvergabe und Wettbewerb

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und des Wettbewerbsrechts. Wir bieten unsere Dienstleistungen sowohl öffentlichen Auftraggebern und Beschaffungsstellen als auch Bietern für öffentliche Aufträge an. Die Rechtsdienstleistungen für unsere Mandanten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens umfassen die Vorbereitung und Durchführung des gesamten öffentlichen Vergabeverfahrens. Wir sorgen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung, der Ausschreibungsunterlagen sowie aller weiteren erforderlichen Unterlagen.

 

Der Vorteil der Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei bzw. einem Anwalt im Rahmen eines öffentlichen Beschaffungsprozesses besteht darin, dass sich der Anwalt in den Gesetzen auskennt und sich bei Konflikten mit anderen Gesetzen als dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nicht verirrt – was bei öffentlichen Beschaffungen häufig vorkommt. Ein Anwalt hat keine engstirnige Sichtweise auf das öffentliche Beschaffungswesen als eine Art vorgeschriebenes „Kochrezept”. Er betrachtet das öffentliche Beschaffungswesen als eines von mehreren möglichen Verfahren mit besonderen Regeln und ist daher in der Lage, dem Mandanten einen umfassenden Service und Schutz seiner Rechte zu bieten, wobei er alle möglichen Aspekte und Auswirkungen eines solchen Prozesses auf den Mandanten berücksichtigt.

 

Hier ist zu beachten, dass der Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe in der Regel mehrere Wochen oder Monate dauert (je nach Art, Schwierigkeitsgrad oder Hindernissen in Form von Einwänden usw.). Mit einem Vertrag, der das Ergebnis einer öffentlichen Auftragsvergabe ist, „lebt“ der Auftraggeber jedoch in der Regel wesentlich länger. Wenn der Vertrag nicht von einem Experten, einem Anwalt mit Erfahrung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, in ausreichender Qualität ausgearbeitet wird oder wenn der Vertrag nicht unter Berücksichtigung der Ausschreibungsunterlagen und des öffentlichen Beschaffungsprozesses ausgearbeitet wird, sind solche vorgefertigten und nicht personalisierten Musterverträge oft eine große Belastung für den Auftraggeber und ein Grund für unnötige und gleichzeitig schwerwiegende Streitigkeiten bei der Erfüllung solcher Verträge.

 

Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt ist auch sicherer und gleichzeitig effektiver, wenn es um Verfahren vor den für die Kontrolle des öffentlichen Beschaffungswesens zuständigen Behörden (insbesondere dem Amt für öffentliches Beschaffungswesen) geht. Ein Anwalt ist für Verfahren vor Behörden geschult und ausgebildet, beherrscht die Verfahrensregeln, Methodik und Rechtsprechung und weiß diese zum Vorteil des Mandanten und zur gerechten Beilegung des Rechtsstreits einzusetzen. Er kann seine Schriftsätze klar und überzeugend formulieren. Er vertritt seinen Mandanten mit Nachdruck und versteht es gleichzeitig zu verhandeln. Die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt unterliegt zudem der anwaltlichen Schweigepflicht.

 

Unsere Beratung bieten wir nicht nur öffentlichen Auftraggebern/Auftraggebern, sondern auch Bietern bei der Vorbereitung und Einreichung von Angeboten für öffentliche Aufträge bzw. Fördermittel(einschließlich RPVS, Liste der Wirtschaftsteilnehmer usw.) und natürlich auch im öffentlichen Beschaffungsprozess selbst (einschließlich Anträgen auf Abhilfe, Einwänden usw.) und schließlich auch bei der Vertragserfüllung.

 

Wenn Sie an den oben genannten Dienstleistungen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Experten unter smid@grandoaklaw.com oder unter der Telefonnummer +421940968431.

Unsere Anwälte, die sich mit diesem Bereich befassen:
JUDr. Marek Šmid, LLB (Hons)
JUDr. Barbora Galovičová
JUDr. Marek Griga
JUDr. Ing. Tomáš Malatinec, PhD.