
Änderungen im Hochschulgesetz
Wir informieren Sie über Änderungen im Zusammenhang mit COVID-19, die direkte Auswirkungen auf die Hochschulen in der Slowakei haben werden. Es handelt sich um Änderungen, die von der slowakischen Regierung genehmigt wurden (sie müssen also noch vom Nationalrat der Slowakischen Republik genehmigt werden). Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Sie betreffen insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation der kollektiven Organe der Hochschulen, Fernunterricht, die Durchführung von Prüfungen mittels IT, die Bedingungen für die „Öffentlichkeit” von Sitzungen der akademischen Senate, die Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder der Senate und Räte, die Zulassung zu Hochschulen, die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften, öffentliche Ausschreibungen und Projekte der APVV.
Unsere Anwaltskanzlei Grand Oak wird sich auch weiterhin intensiv mit wichtigen Änderungen im Hochschulbereich befassen (auch nach Beendigung der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit COVID-19). Wenn Sie daran interessiert sind, senden wir Ihrer Hochschule gerne auch unsere „Hochschul-Specials“ zu.
Am 16. April 2020 hat die slowakische Regierung Änderungen des Hochschulgesetzes verabschiedet, die folgende Bereiche betreffen:
- elektronische Kommunikation der kollektiven Organe der Hochschulen,
- Distanzmethoden für Bildungsaktivitäten,
- Durchführung von Prüfungen mittels IT,
- Bedingungen für die „Öffentlichkeit“ der Sitzungen der akademischen Senate,
- Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder der Senate und Räte,
- Zulassung zu Hochschulen,
- Arbeitsverhältnisse von Lehrern und
- öffentliche Ausschreibungen und Projekte der APVV.
Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes Nr. 131/2002 Z. z. über Hochschulen, die sich während der durch COVID-19 verursachten Pandemie insbesondere auf die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation beziehen, die die physische Anwesenheit bei der Tätigkeit der kollektiven Organe der Hochschulen oder bei der Bildungstätigkeit und den damit verbundenen Bildungsvorschriften ersetzt. Im Bereich Forschung und Entwicklung geht es vor allem um operative Lösungen für die Finanzierung von Projekten und die Anpassung ihrer Laufzeit während der Krisensituation. Nach der Verabschiedung dieses Entwurfs im Nationalrat der Slowakischen Republik im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens werden einige Regeln für die Tätigkeit im Hochschulwesen an die Ausnahmesituation angepasst.
In Krisensituationen wird es beispielsweise möglich sein, Bildungsaktivitäten, die bisher nur in Präsenzform durchgeführt wurden, auch im Fernunterricht durchzuführen. In Krisensituationen wird vorgeschlagen, auch Online-Unterricht als Präsenzunterricht zu betrachten, ohne dass die Informationsblätter der einzelnen Fächer angepasst werden müssen. In Krisensituationen können auch staatliche Prüfungen, Rigorosums, Verteidigungen von Rigorosums, Verteidigungen von Habilitationsschriften, Habilitationsvorlesungen und Antrittsvorlesungen ohne physische Anwesenheit mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien durchgeführt werden. Auch ohne individuelle Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann auf der Grundlage des Gesetzes die Möglichkeit der öffentlichen Übertragung von Prüfungen und Verteidigungen in allen Studienstufen genutzt werden.
Die Teile der Prüfungen, die laut Gesetz eine öffentliche Verhandlung erfordern, also staatliche Prüfungen, Rigorosums, Habilitationsvorlesungen und Antrittsvorlesungen, können auch per Live-Übertragung über Computernetzwerke durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um eine systemische Maßnahme, die nicht nur für Krisenzeiten gilt, sondern auch in Zukunft allgemein genutzt werden kann.
Besondere Aufmerksamkeit muss dabei beispielsweise der obligatorischen Gewährleistung der wechselseitigen Kommunikation oder der geheimen Abstimmung gewidmet werden. Die Sitzungen der akademischen Senate und Verwaltungsräte öffentlicher Hochschulen gelten auch dann als öffentlich, wenn die Hochschule für ihre öffentliche Live-Übertragung sorgt. Sitzungen von Kollegialorganen können per Videokonferenz oder mit anderen Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie ohne physische Anwesenheit durchgeführt werden, einschließlich geheimer Abstimmungen, sofern die technischen Voraussetzungen an der Hochschule dies ermöglichen.
Die Amtszeit der Mitglieder der akademischen Senate, wissenschaftlichen Räte und Verwaltungsräte der Hochschulen, die während einer Krisensituation abläuft, endet mit Ablauf des letzten Tages des dritten Kalendermonats nach deren Beendigung, wenn es aufgrund technischer Umstände nicht möglich ist, bis dahin neue Mitglieder des jeweiligen Gremiums zu ernennen. Wenn die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Krisensituation bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelaufen ist, wird sie vorübergehend verlängert, um die Funktionsfähigkeit der Organe der Hochschulen sicherzustellen.
Hochschulen haben die Möglichkeit, Termine und bereits veröffentlichte weitere Bedingungen für die Zulassung zum Studium auch ohne Genehmigung dieser Änderungen durch den akademischen Senat zu ändern. Die Hochschule muss die Terminänderung jedoch spätestens 14 Tage vor diesem Termin veröffentlichen.
Wenn der Student sein Studium nicht spätestens zwei Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs abschließt, kann die Hochschule diese Studienzeit verlängern, um dem Studenten den Abschluss seines Studiums zu ermöglichen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag eines Hochschullehrers, dessen vereinbarte Laufzeit während einer Krisensituation abläuft, kann von der Hochschule ohne Auswahlverfahren bis zum Ablauf des letzten Tages des dritten Kalendermonats nach Beendigung der Krisensituation verlängert werden.
Im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen und Projekte der APVV kann der Bildungsminister die derzeitige Dauer der Bereitstellung von Finanzmitteln um höchstens sechs Monate verlängern, die Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung auch nach Ablauf der Antragsfrist ändern und die derzeitige Frist für die Projektdurchführung um höchstens sechs Monate verlängern.