Ab dem 01.07.2024 gibt es Änderungen beim Online-Verkauf, bei Bewertungen und in den AGB. Der Händler ist verpflichtet, über Rabatte zu informieren und dabei in der Mitteilung über die Preissenkung den letzten niedrigsten Preis der Ware für mindestens die letzten 30 Tage anzugeben. Gleichzeitig muss der Händler bei Bewertungen sicherstellen, dass diese nur von seinen tatsächlichen Kunden veröffentlicht werden, die das betreffende Produkt gekauft oder verwendet haben. Gleichzeitig werden die Informationspflichten der Händler erweitert, aber auch einige Pflichten, die die Händler belastet haben, werden gestrichen. Es wird ein Mechanismusder „zweiten Chance“eingeführt. Aus terminologischer Sicht werden eine Reihe neuer Begriffe und Definitionen eingeführt.

Diese und viele weitere Änderungen müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Reklamationsbestimmungen und den Formularen berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist klar, dass diese Änderungen nicht einfach durch die Übernahme neuer Muster-AGB vorgenommen werden können, wenn Ihr Unternehmen bereits seit längerer Zeit besteht. Sie müssen an Ihr Unternehmen angepasst werden.

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind oder Ihre AGB und andere Dokumente so anpassen möchten, dass sie mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen und diese rechtlichen Änderungen Ihrem Unternehmen nicht schaden, sondern vielmehr helfen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.