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Übersicht über die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz im Jahr 2020

Im heutigen Artikel bieten wir Ihnen einen nützlichen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die bis heute im Straßenverkehrsgesetz 2020 vorgenommen wurden und die nicht nur Kraftfahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer betreffen.

Am 01.04.2020 trat die Novelle zum Gesetz Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden„Straßenverkehrsgesetz“) in Kraft, mit der neue Straßenverkehrsregeln eingeführt wurden.

Zunächst befassen wir uns mit der ersten und zugleich einer der wichtigsten Änderungen, nämlich der Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Die Bestimmung des § 10 Abs. 11 des Straßenverkehrsgesetzes schreibt erstmals die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse vor. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, so zu fahren, dass eine Rettungsgasse in der Mitte zwischen zwei Fahrspuren und in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrspuren zwischen der linken Fahrspur und der daran angrenzenden Fahrspur gebildet werden kann. Bei der Bildung einer Rettungsgasse ist der Fahrzeugführer für die unbedingt erforderliche Zeit berechtigt, auch an Stellen zu fahren, an denen dies sonst verboten ist, sofern er dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Die Rettungsgasse darf nur von Fahrern von Fahrzeugen mit Vorfahrt oder von Fahrern von Fahrzeugen genutzt werden, die die Beseitigung der Folgen eines Verkehrsunfalls oder eines anderen außergewöhnlichen Ereignisses sicherstellen. Fahrern anderer Fahrzeuge ist die Nutzung der Rettungsgasse untersagt. Gemäß § 139a Abs. 13 des Straßenverkehrsgesetzes wird eine Geldstrafe von 99 € verhängt, wenn die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse verletzt wurde, und eine Geldstrafe von 300 €, wenn das Verbot der Benutzung der Rettungsgasse verletzt wurde.

Eine ebenso wichtige Änderung ist die Verpflichtung zum abwechselnden Einfädeln (sog. „Zip-Muster“), und zwar nicht nur bei Hindernissen auf der Straße, sondern nun auchbeim Zusammenlaufen mehrerer Fahrspuren zu einer einzigen Fahrspur. Der Fahrer, der auf der Durchfahrtsspur fährt, ist verpflichtet, dem Fahrer des ersten Fahrzeugs, das sich auf der Fahrspur befindet, die in die Durchfahrtsspur mündet, das in die Durchfahrtsspur zu wechseln, wenn dieser ein Signal zur Änderung der Fahrtrichtung gibt und gleichzeitig den Fahrer, der in der Durchfahrtsspur fährt, nicht gefährdet.

Das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen wird durch diese Novelle dahingehend verschärft, dass es verboten ist, ein Mobiltelefon in der Hand zu halten, und diese Regel gilt neben Mobiltelefonen auch für andere Telekommunikations-, audiovisuelle oder ähnliche Geräte (z. B. das Einstellen des Autoradios), mit Ausnahme von Freisprecheinrichtungen.

§ 37 legt fest, dass die Straße für Kraftfahrzeuge nur von Fahrern von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h benutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Benutzung der Straße für Kraftfahrzeuge untersagt. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (z. B. 55 km/h) nicht auf der Straße fahren darf.

Eine weitere wichtige Änderung ist die ausdrückliche Einstufung von Personen, die sich auf einem Roller mit Hilfsmotor fortbewegen, als Fahrer eines nicht motorisierten Fahrzeugs (ebenso wie Personen auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Personen auf einem selbstbalancierenden Fahrzeug – Segway). In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass diese Personen auf dem Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und dabei keine Fußgänger gefährden dürfen.

Zu den weiteren Änderungen gehört die Änderung der Altersgrenze für die Erteilung von Führerscheinen der Klassen C und CE von ursprünglich 21 Jahren auf 18 Jahre. Auch die Altersgrenze für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D und DE wird von ursprünglich 24 Jahren auf 21 Jahre geändert. Dies gilt für Angehörige der Streitkräfte, Angehörige der bewaffneten Sicherheitskräfte, bewaffneter Verbände, der Militärpolizei, des Militärgeheimdienstes oder Angehörige der Feuerwehr und Rettungsdienste.

Aus der Analyse der Verkehrsunfälle geht hervor, dass etwa jeder fünfte Verkehrsunfall mit Todesfolge von einem Fahrer verursacht wird, der weniger als zwei Jahre Fahrpraxis hat. Daher wird eine neue Maßnahme in Form eines Rehabilitationsprogramms für Fahranfänger eingeführt.

Als letzte, aber ebenso wichtige Änderungen nennen wir die Änderungen, die Radfahrer betreffen. So entfällt beispielsweise die Helmpflicht außerhalb von Ortschaften für Personen über 15 Jahren sowie die Pflicht zum Tragen von reflektierenden Elementen. Die Novelle erweitert das Halte- und Parkverbot nicht nur auf Radwege, sondern auch auf Schutzstreifen für Radfahrer.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

https://www.slov-lex.sk/pravne-predpisy/SK/ZZ/2019/393/

https://www.slov-lex.sk/pravne-predpisy/SK/ZZ/2020/29/20200901

https://www.nrsr.sk/web/Dynamic/DocumentPreview.aspx?DocID=469504

https://www.minv.sk/?tlacove-spravy&sprava=pozrite-si-prehlad-zmien-v-novelizovanom-zakone-o-cestnej-premavke-od-1-decembra

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