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Was muss man in der Anfangsphase eines Start-ups beachten?

Im heutigen Artikel stellen wir Ihnen den Begriff „Startup“ vor, dessen Gründung mit erheblichen geschäftlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden sein kann. Start-ups sind unternehmerische Initiativen mit hohem Wachstums- und Innovationspotenzial, die zur Entwicklung von Wirtschaftsbranchen beitragen. So können wir ein Projekt bezeichnen, das sich in der Phase des Businessplans befindet.  

Für die Gründung eines neuen Unternehmens ist ein Geschäftsplan wichtig, der drei grundlegende Eigenschaften erfüllen sollte: Innovationskraft, potenzielle Verbreitbarkeit und potenzielle Rentabilität. Wir behaupten, dass gerade die Innovationskraft die grundlegende Eigenschaft ist, die ein normales Unternehmen von einem Start-up unterscheidet.

Innovative Ideen eröffnen Möglichkeiten, etwas Neues und Begehrtes aufzubauen. Um als Unternehmen erfolgreich zu sein, reichen Ideen allein nicht aus. Sie müssen lernen, Ihr Unternehmen nicht nur Ihren Kunden, sondern auch potenziellen Investoren „zu verkaufen“. Eine wichtige Entscheidung, die Sie als Gründer treffen müssen, ist die Wahl der Rechtsform, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben möchten. Startups haben keine direkt definierte Rechtsform, sie können als GmbH oder AG gegründet werden. Es gibt eine Rechtsform, die Startups das Leben erleichtert, nämlich die einfache Aktiengesellschaft (j.s.a.). Das Hauptmerkmal einer j.s.a. ist ihre direkte Ausrichtung auf die Gewinnung von Investoren und die Regelung ihrer Beziehungen zu den Gründern. Die Vorteile einer einfachen Gesellschaft liegen in der Freiheit bei der Festlegung der Rechte und Pflichten Ihrer Gesellschaft. Im Gegensatz zu einer s.r.o. (GmbH) müssen Sie keinen Aufsichtsrat haben, Sie können Ihre eigenen Gründe für die Auflösung der Gesellschaft festlegen und die Liste der Aktionäre ist öffentlich zugänglich.

Durch die falsche Wahl der Rechtsform begehen Gründer oft schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit Fehler. Unternehmen beginnen ihre Geschäftstätigkeit oft ohne Rücksprache mit Rechtsanwälten oder beauftragen in dem Bestreben, Kosten zu sparen, unerfahrene Rechtsvertreter. Bei der Auswahl eines Rechtsvertreters oder einer Anwaltskanzlei ist es ratsam, sich an Anwälte zu wenden, die über Fachkenntnisse in den folgenden Rechtsgebieten verfügen und in der Lage sind, potenzielle Probleme zu lösen:

i. Gesellschaftsrecht,

ii. Arbeitsrecht,

iii. Rechte an geistigem Eigentum,

iv. Immobilienrecht,

v. Steuerrecht usw.

Wenn Sie sich für die Gründung einer einfachen Aktiengesellschaft entschieden haben, können Sie dies als Einzelperson oder als mehrere Personen tun, wobei nicht zwischen juristischen und natürlichen Personen unterschieden wird. Sie benötigen einen Gründungsvertrag in Form einer notariellen Urkunde und eine ausgearbeitete Satzung der Gesellschaft. Sie benötigen eine Gewerbeberechtigung entsprechend dem Tätigkeitsbereich, dem Sie nachgehen möchten, und können anschließend die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister beantragen. Im Falle einer einfachen Aktiengesellschaft ist es erforderlich, eine Eintragung in das Register zu erhalten und einen Identifikationscode für Wertpapieremissionen (ISIN) zu haben, der vom Zentralen Wertpapierdepot auf der Grundlage eines eingereichten Antrags vergeben wird.

Vor der Eintragung ins Handelsregister muss ein geeigneter Firmenname ausgewählt werden. Bei diesem Schritt ist besondere Sorgfalt geboten und es muss gründlich geprüft werden, ob der ausgewählte Name tatsächlich zur Verwendung verfügbar ist. Eine falsche Namenswahl kann zu einer Markenrechtsverletzung oder zu Problemen mit dem Domainnamen führen. Beschränken Sie die Wahl des Firmennamens nicht auf das Produkt oder die Tätigkeit selbst. Ein zu eng gefasster Name kann zu Problemen beim Wachstum und der Expansion des Unternehmens führen. Achten Sie darauf, dass der Name einzigartig und leicht zu merken ist. Konsultieren Sie einen Anwalt für geistiges Eigentum, um eine professionelle Markenrecherche durchführen zu lassen.

Wenn mehrere Gründer ein Unternehmen gründen, ist es wichtig, sich über die Details Ihrer gemeinsamen Geschäftstätigkeit zu einigen. Wenn Sie dies nicht tun, kann dies in Zukunft zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Ihr Gründungsvertrag oder Ihre Gesellschaftervereinbarung sollte einige der wichtigsten Kernbedingungen der Vereinbarung regeln:

i. Wie wird das Kapital unter den Gründern aufgeteilt?

ii. Was sind die Aufgaben und Pflichten der Gründer?

iii. Hat die Gesellschaft oder der andere Gründer das Recht, die Anteile eines ausscheidenden Gründers zu erwerben? Zu welchem Preis?

iv. Auf welche Gehälter haben die Gründer Anspruch?

v. Was ist das Ziel und die Vision des Unternehmens?

Dies sind nur einige der Fragen, die vor der Gründung eines Unternehmens beantwortet werden müssen.

Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Start-ups verlieren oft ihre Rechte am geistigen Eigentum, weil sie den Schutz ihrer Ideen und Erfindungen vernachlässigen. Viele Unternehmer glauben, dass nur der Patentschutz der einzige Weg ist, sich zu schützen. Es gibt viele Möglichkeiten, geistiges Eigentum zu schützen, angefangen beim Patent selbst über Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Vertragsbedingungen und Datenschutzrichtlinien usw. Geistiges Eigentum unterliegt dem Rechtsschutz, und bei unbefugter Nutzung kann der Rechteinhaber dessen Schutz geltend machen. Die Ansprüche und Mittel des Rechtsschutzes sind in speziellen Gesetzen (Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz, Markengesetz usw.) sowie in allgemeinen Rechtsvorschriften festgelegt.

In der Anfangsphase Ihres Unternehmens benötigen Sie einen erfahrenen Wirtschaftsanwalt, der Ihnen helfen kann:

i. Verträge und Satzungen mit allen Gründern ausarbeiten,

ii. Vorbereitung wichtiger Vereinbarungen für das Unternehmen,

iii. die Bedingungen mit potenziellen Investoren vereinbaren,

iv. Schutz von Ideen und Erfindungen usw.

 

Finanzierung

Die Beschaffung einer Standardfinanzierung durch Banken ist für Start-ups schwierig, meist sogar unmöglich. Daher wenden sich Start-ups häufig an Familie und Freunde und anschließend an andere kleinere Investoren – sogenannte Angel-Investoren.

Eine interessante Finanzierungsmöglichkeit für Start-ups bietet in der Slowakei neben den Garanten auch die Slowakische Garantie- und Entwicklungsbank und die Slovak Business Agency in Form von Mikrokrediten zu vergünstigten Konditionen.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass die Fähigkeit zur effektiven und professionellen Kommunikation bei der Gründung eines Unternehmens entscheidend sein kann, um Kunden zu gewinnen, Mitarbeiter zu inspirieren und Investoren zu finden. Die Wahl einer geeigneten Kommunikationsplattform und eines guten Rechtsberaters sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen im Blickpunkt bleibt und Sie keine großartigen Gelegenheiten verpassen.

Unsere Dienstleistungen finden Sie im Bereich „Praxisbereiche“ Start-up und Venture Capital“.

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