Die Ausbreitung des COVID-19-Virus sowie die Maßnahmen, die die Slowakische Republik zu seiner Eindämmung ergriffen hat, haben sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Zunächst wurden Betriebe geschlossen oder eingeschränkt, anschließend wurden weitere Beschränkungen verabschiedet, wodurch viele Arbeitgeber einen deutlichen Umsatzrückgang verzeichneten und sich der Markt zusammen mit den Befürchtungen hinsichtlich der bevorstehenden Wirtschaftskrise deutlich verlangsamte. Die Unternehmen reagieren ebenfalls auf die bevorstehende Krise mit vorbeugenden Maßnahmen in Form von Personalabbau und Ähnlichem.

In dieser unsicheren Situation hat die Slowakische Republik eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um diese negativen Auswirkungen abzumildern, und zwar nicht nur in Form von Beiträgen (z. B. für Arbeitgeber), sondern auch in Form zahlreicher Gesetzesänderungen, die es nicht nur Unternehmern, sondern auch natürlichen Personen erleichtern sollen, diesen wirtschaftlichen und rechtlichen Druck zu bewältigen.
Wenn ein Unternehmer oder eine natürliche Person sich im Gewirr von Maßnahmen und Gesetzesänderungen zurechtfindet und rechtzeitig die richtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen trifft, kann er die negativen Auswirkungen der Krise abmildern, sodass diese keine verheerenden Folgen für sein Unternehmen hat. Im Gegenteil, selbst in einer Krise muss ein solches Unternehmen nicht an Dynamik verlieren und kann sich nach Ende der Krise sogar in einer stärkeren Position als vor der Krise an der „Startlinie” mit anderen Wettbewerbern wiederfinden (im Vergleich zu anderen Wettbewerbern, die die Krise nicht bewältigt haben).
Unsere Anwaltskanzlei Grand Oak – Law Firm befasst sich intensiv mit den oben genannten Maßnahmen und bietet ihren Mandanten neben zahlreichen Vorträgen und ähnlichem auch Dienstleistungspakete an, die Folgendes umfassen:
(i) alle Hilfs- und Schutzmöglichkeiten, die dem jeweiligen Kunden zur Verfügung stehen, detailliert analysiert (Paket „Analyse“)
(ii) die erforderlichen Unterlagen für die Inanspruchnahme der Beihilfe vorbereitet (Paket „Dokumente“) und schließlich
(iii) auf Wunsch des Kunden auch in den damit verbundenen Verfahren und Prozessen vertreten (Paket „Vertretung“).
Der Kunde wählt die Pakete aus, die er aufgrund seiner administrativen, technischen und fachlichen Möglichkeiten für notwendig hält.

Die Bereiche, in denen wir in der Regel Analysen und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, betreffen vor allem folgende Bereiche:
- Rechtsberatung und Vertretung bei der Beantragung von staatlichen Zuschüssen im Rahmen des Projekts „Erste Hilfe“, d. h.:
a) Arbeitgeber (einschließlich Selbstständige, die Arbeitgeber sind), die ihre Betriebe aufgrund einer Entscheidung des Gesundheitsamtes der Slowakischen Republik schließen mussten,
b) Selbstständige, die ihre Betriebe aufgrund einer Entscheidung des Gesundheitsamtes der Slowakischen Republik schließen mussten oder deren Umsatz um mindestens 20 % zurückgegangen ist,
c) Arbeitgeber (einschließlich Selbstständige, die Arbeitgeber sind), die auch im Falle einer Unterbrechung oder Einschränkung ihrer Tätigkeit während eines ausgerufenen Notstands Arbeitsplätze erhalten,
d) Selbstständige und „Einpersonengesellschaften“, die seit dem 13.03.2020 keine anderen Einkünfte haben,
e) Bürgern, die während der Coronavirus-Pandemie in eine Krisensituation ohne Einkommen geraten sind,
- Beratung zu anderen sozialen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden (insbesondere Änderungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und der Pflege von kranken Kindern)
- Beratung bei der Beschaffung spezifischer Kredite zur Milderung der Auswirkungen von COVID-19,
- Beratung im Bereich des Arbeitsrechts für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, z. B. Änderungen im Zusammenhang mit der Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der neuen Regelung der Arbeitsrechtsbeziehungen, interne Vorschriften zum sogenannten „Home-Office“, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer schützen (einschließlich Arbeitssicherheit), Änderungen bei der Inanspruchnahme von Urlaub usw.
- Beratung bei der Festlegung von Präventivmaßnahmen, die vom Arbeitgeber im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten getroffen werden (z. B. Fragebögen zur Ermittlung der Möglichkeit einer Übertragung der Infektion usw.),
- Lösung von handelsrechtlichen Beziehungen sowohl auf Seiten der Gläubiger als auch auf Seiten der Schuldner, Auftraggeber und Lieferanten, sei es bei Dienstleistungen, Waren oder Bauarbeiten (Frage der höheren Gewalt, Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, Unterbrechung der Fristen),
- Beratung zu Mietverträgen für Vermieter und Mieter (Unkündbarkeit, Möglichkeit, Nachzahlung der Miete zu verlangen)
- Stundung von Kreditrückzahlungen natürlicher und juristischer Personen,
- Maßnahmen in Bezug auf die Zahlung von Steuern, Abgaben, Versicherungsbeiträgen usw.,
- Beratung bei der Beantragung von vorübergehendem Schutz für Unternehmer,
- gerichtliche und außergerichtliche Eintreibung von Forderungen,
- Rechtsdienstleistungen im Bereich Liquidationen, Fusionen und Übernahmen von Handelsgesellschaften und andere.

Die oben genannten Pakete bieten wir unter Berücksichtigung der konkreten Situation des jeweiligen Kunden (ob es sich um ein großes Unternehmen, ein kleineres Unternehmen, natürliche Personen usw. handelt) zu einem Preis an, der für den Kunden sicherlich akzeptabel ist. Neben den eigentlichen Rechtsdienstleistungen sehen wir in dieser Rechtshilfe eine weitere Möglichkeit, unseren Anwaltsberuf zum Wohle der Lösung dieser gesamtgesellschaftlich ungünstigen Situation einzusetzen.