
1. Geschäftliche Argumente gelten bei EU-Korrekturen nicht. Bringen Sie Argumente vor, die die Regeln und Verfahrensgrenzen derjenigen berücksichtigen, die die Korrektur beurteilen.

2. Recyceln Sie keine Verträge. Das Argument „Das hat bisher noch niemand beanstandet“ ist kein Beweis für die Qualität eines Vertrags. Mit der Beschaffung leben Sie einige Monate, mit dem Vertrag leben Sie einige Jahre. Haben Sie über den Zeitrahmen für die Erfüllung, Vertragsänderungen, Gründe für die Kündigung des Vertrags oder Vertragsstrafen nachgedacht? Ein guter Vertrag verringert das Risiko, dass Sie einen Spekulanten beauftragen.

3. Der Inhalt des Vertrags ist verhandelbar. Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein Verhandlungsprozess mit besonderen Regeln. Nutzen Sie die gesetzlichen Instrumente, um einen ausgewogenen Vertrag zu erzielen.